Wie gehen die Verfahren aus?
Die Verteilung der Verfahrensausgänge verlief in den letzten fünf Jahren relativ konstant. Dabei gingen in der Regel etwas über 50% der Beschwerden zugunsten der Kunden aus. Diese Zahlen können der Statistik "Ombudsmannverfahren der privaten Banken im Fünfjahresvergleich" entnommen werden (s.u. bei Statstiken), die genauso wie die Satistik "Von Beschwerden betroffene Sachgebiete im Fünfjahresvergleich" monatlich aktualisiert werden.
Sofern die Bank eine Kundenbeschwerde nach interner Prüfung für berechtigt hält, entspricht sie dem Begehren des Kunden. Eine Prüfung durch den Ombudsmann ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Dabei bereinigen die Banken den Streit teilweise auch im Wege eines Kunlanzausgleichs. Nicht selten kann eine einfache Information über bankgeschäftliche Verfahrensabläufe oder über den Inhalt der bisweilen komplex und abstrakt angelegten Transaktionen Meinungsverschiedenheiten bereits im Vorfeld ausräumen.
