Für größere Anschaffungen – sei es ein neuer Fernseher, eine Wohnungseinrichtung oder ein neues Auto – reichen die Ersparnisse oft nicht aus oder sind langfristig gebunden. Hier empfiehlt es sich, das Girokonto nicht einfach dauerhaft zu überziehen, sondern einen Ratenkredit aufzunehmen. Mit einem Ratenkredit können Anschaffungen mit einem festen Rückzahlungsplan finanziert werden. Nahezu jede Bank bietet ein solches Darlehen an – wenn auch unter einem anderen Namen. Wie zum Beispiel Kleinkredit, Privatkredit, Sofortdarlehen, Teilzahlungskredit oder Direktkredit, um nur einige Varianten zu nennen. Der Zinssatz von Ratenkrediten liegt zudem meist deutlich unter den Konditionen des Dispokredits, dem Überziehungskredit auf dem Girokonto.
Ratenkredite werden dem Bankkunden in der Regel in einer Summe zur freien Verfügung gestellt. Der Betrag ist in gleich bleibenden monatlichen Raten während der gesamten Laufzeit zurückzuzahlen. Der in den Raten enthaltene Zinsbetrag wird bei Festzinskrediten zu einem für die gesamte Laufzeit geltenden Festzins berechnet. So kann der Kunde die feste monatliche Belastung für sich genau kalkulieren. Neben den Zinsen muss der Kreditnehmer in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr zwischen ein und vier Prozent der Darlehenssumme zahlen.
Vor einem Kreditantrag sollte der Darlehensnehmer allerdings anhand der regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben genau prüfen, welche monatliche Belastung finanziell noch drin ist. Zudem sollte die Laufzeit eines Kredits möglichst kurz gehalten werden. Denn während längerer Zeiträume kann es eher zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, weil unvorhergesehene Veränderungen wie Nachwuchs, Krankheit oder Arbeitslosigkeit eintreten könnten.
Grundlage des Ratenkredits ist ein Vertrag mit der Bank. Dieser kann grundsätzlich mit jeder Bank abgeschlossen werden, auch wenn der Darlehensnehmer dort noch kein Kunde ist. Es ist sinnvoll, verschiedene Angebote einzuholen. Ratenkredite werden meist gegen Sicherheiten vergeben. Üblich ist zum Beispiel die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.