Girokonten sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: Statistisch gesehen hat jeder (erwachsene) Bundesbürger mindestens eines. Das Geld auf Girokonten zählt zu den Sichteinlagen, die anders als Spareinlagen ohne Kündigungsfrist von den Banken jederzeit auszuzahlen sind.
Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag
Der Bankkunde lässt darauf seine Einkünfte verbuchen und bezahlt davon seine monatlichen Ausgaben wie Miete oder Versicherungsbeiträge. Dies kann auf drei Arten geschehen. Erstens per Überweisung: Der Kunde gibt zum gewünschten Termin online oder in Papierform auf einem Überweisungsträger den entsprechenden Auftrag. Zweitens per Dauerauftrag: Das ist nichts anderes als eine regelmäßige Überweisung, die – einmal angelegt – immer wieder zum jeweiligen Wunschtermin ausgeführt wird und widerrufen oder geändert werden kann. Drittens per Lastschrift: Dabei gibt der Kontoinhaber einem Dritten die schriftliche Erlaubnis, Geld von seinem Konto abzubuchen. Lastschriften machen in Deutschland über 50 Prozent aller Zahlungsverkehrstransaktionen aus.
Zahlungen mit der Bankkunden-, Kredit- oder GeldKarte bzw. Bargeldabhebungen am Geldautomaten werden ebenfalls über die persönliche Bankverbindung abgerechnet.
Der Dispo
Viele Banken stellen zudem dem Kontoinhaber einen Überziehungskredit auf dem Girokonto zur Verfügung, den Dispositionskredit, kurz Dispo. Damit kann ein kurzfristiger Kreditbedarf gedeckt werden. Die Banken berechnen für diesen Kredit tag- und betragsgenau Sollzinsen.
Kontoauszüge
Immer wenn es eine Bewegung auf dem Girokonto gibt, werden die Daten dieser Transaktion auf einem Kontoauszug dargestellt, den die Bank dem Kunden regelmässig zur Verfügung stellt. Üblicherweise drucken sich die Bankkunden ihre Kontoauszüge selbst aus – zu Hause oder in der Bankfiliale.
Kontoeröffnung
Das Girokonto kann der Verbraucher bei der Bank seiner Wahl eröffnen. Gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses unterschreibt er den Antrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem wird die Bank in der Regel eine Kreditauskunftei (z.B. die SCHUFA) über bisherige Bankgeschäfte befragen. Wie viel das Führen eines Girokontos kostet steht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
Bankvollmacht
Der Inhaber eines Girokontos hat die Möglichkeit, mit einer Bankvollmacht eine andere Person zu berechtigen, in seinem Namen Geschäfte vorzunehmen, die mit der Kontoführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. So darf der Bevollmächtigte zum Beispiel über Guthaben verfügen und sogar eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen. Eine Kredit- oder Bankkunden-Karte (girocard, früher ec-Karte) kann er mit der Vollmacht dagegen nicht beantragen, da hiermit eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich würde.
Konto für Jugendliche
Viele Banken bieten spezielle Girokonten für Jugendliche an. Sie sind meist gratis. Zudem können Guthaben auf dem Jugendgirokonto vielfach schon ab dem ersten Euro verzinst werden. Ansonsten bietet das Jugendgirokonto grundsätzlich die gleichen Funktionen wie das Girokonto für Erwachsene: Die Jugendlichen können Geld einzahlen und abheben, Daueraufträge einrichten, Überweisungen ausführen sowie mit ihrer Bankkunden-Karte und der Geheimzahl (PIN) am Automaten Geld abheben. Auch kann das Konto über das Internet online geführt werden. Einen Dispositionskredit erhalten Minderjährige aber nicht.
Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig und können das Konto daher nur im Beisein der Eltern, unter Vorlage eines Ausweises und mit Unterschrift der Eltern eröffnen. Auch dürfen Jugendliche nur so lange über das Girokonto verfügen, wie Guthaben vorhanden ist. Ist kein Geld drauf, bekommen sie weder Bargeld am Automaten, noch können sie mit der Kundenkarte einkaufen.