Mit IBAN und BIC einfach bezahlen in Europa
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA, Single Euro Payments Area) ist Realität. Seit dem Start 2008 wird zum Vorteil von Verbrauchern und Unternehmen nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb Europas unterschieden. An der SEPA beteiligen sich neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
SEPA-Überweisungen und -Lastschriften
Ziel von SEPA ist es, schrittweise Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb Europas zu vereinheitlichen. Schon seit Anfang 2008 bieten Banken ihren Kunden SEPA-Überweisungen an, seit 2009 auch SEPA-Lastschriften. Insgesamt machen in den 31 teilnehmenden Ländern 4.400 Banken mit.
Wie funktioniert eigentlich eine Überweisung von Deutschland nach Frankreich, von Norwegen nach Spanien oder von Zypern nach Österreich? Antwort: Genau so einfach, wie es der Verbraucher aus dem Inland gewohnt ist: per Online Banking, am Kundenterminal in der Bankfiliale oder per Papierbeleg. SEPA-Überweisungen werden innerhalb von maximal einem Bankarbeitstag abgewickelt. Das heißt: Innerhalb dieser Frist wird dem Empfänger das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben.
IBAN und BIC
Um SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ausführen zu können, benötigt jeder Bankkunde lediglich die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl, den BIC (Bank Identification Code), die bereits seit Jahren für Auslandszahlungen genutzt werden.
Verbraucher müssen sich nicht allzu sehr umgewöhnen. Die 22-stellige IBAN setzt sich aus der bisher bekannten Bankleitzahl, der bisherigen Kontonummer, dem einheitlichen Ländercode DE (für Deutschland) und der zweistelligen Prüfzahl zusammen. IBAN und BIC befinden sich schon seit 2003 auf jedem Kontoauszug oder in den Kontodaten im Online Banking. Natürlich können sie auch bei der eigenen Bank erfragt werden. Wer Zahlungen erwartet, sollte die Geschäftspartner über die eigene IBAN und den zugehörigen BIC informieren, beispielsweise durch Angabe auf der Rechnung oder dem Briefbogen.
