Aktie

Urkunde, die ihrem Inhaber einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft sowie bestimmte Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen verbrieft. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist also Teilhaber bzw. Miteigentümer am Vermögen der AG. Seine Rechte, beispielsweise das Recht auf Dividende, werden durch das Aktienrecht verbrieft.

 
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