Ombudsstelle

Girokonto für jedermann

In der öffentlichen Diskussion Mitte der neunziger Jahre wurde auf die Notsituation von Menschen hingewiesen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deshalb nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu Bankdienstleistungen erhalten. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben deshalb gemeinsam im Jahr 1995 eine Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ erarbeitet.

Mit der ZKA-Empfehlung „Girokonto für jedermann“ erklären sich die Banken bereit, jeder Person grundsätzlich – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen – auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Barein- und –auszahlungen sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht. Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind alleine kein Grund, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern. Überziehungen bei solchen Guthabenkonten braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen.

Die Kreditwirtschaft erkennt mit dieser Empfehlung die soziale Bedeutung des Girokontos an, das eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt, und trägt auf unbürokratische Weise dazu bei, die Probleme sozial schwächerer Bevölkerungskreise bei der Führung von Bankkonten zu vermeiden.

Beschwert sich ein Verbraucher darüber, dass die Bank ihm kein Girokonto - zumindest auf Guthabenbasis – einrichtet, überprüfen die Ombudsleute, ob die Bank die Empfehlung zum „Girokonto für jedermann“ beachtet hat.

ZKA-Empfehlung "Girokonto für jedermann"
ZKA-Website "Konto für jedermann"

 
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