Europäische Prinzipien zum Bankkontowechsel
Die Europäische Kreditwirtschaft hat sich im European Banking Industry Committee (EBIC) sich auf „gemeinsame europäische Prinzipien zum Kontowechsel“ verständigt. Diese Prinzipien sollen dazu beitragen, Privatkunden der Wechsel ihres Girokontos von einer Bank zur anderen so einfach wie möglich zu machen und insgesamt den Wettbewerb unter den Anbietern zu fördern. Die Prinzipien kommen seit November 2009 in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Anwendung und gelten für den nationalen Kontowechsel, d.h. den Wechsel innerhalb eines Landes.
Mit den „gemeinsamen europäischen Prinzipien“ wird in weiten Teilen eine bereits heute in Deutschland übliche und bewährte Marktpraxis für den gesamten Binnenmarkt empfohlen. So bieten die privaten Banken in Deutschland seit vielen Jahren ihren Kunden umfangreiche Unterstützung zum Kontowechsel im Rahmen der Kontoeröffnung an. Dies umfasst zum Beispiel die Kontoschließung bei dem alten Institut, die Bereitstellung von Checklisten und Ratgebern oder Kontoeinzugsaufträge. Die Prinzipien sehen nun auch auf europäischer Ebene vor, dass Banken – analog der heutigen Rechtslage in Deutschland – keine Kontoschließungsentgelte erheben dürfen.
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben eine Empfehlung zum „Girokontowechsel bei Verbrauchern“ ausgesprochen, mit der auf europäischer Ebene vereinbarten „gemeinsamen Prinzipien“ in Deutschland umgesetzt werden.
Gemeinsame europäische Prinzipien zum Kontowechsel
» Präambel [PDF]
» Gemeinsame Prinzipien [PDF]
» ZKA-Empfehlung zum „Girokontowechsel bei Verbrauchern“
