Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Das Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" wurde im Jahr 2006 von der Großen Koalition ins Leben gerufen. Grundidee ist eine Versachlichung der Diskussion um Bürokratieabbau durch die Messung von Kosten, die mit der Erfüllung von Informationspflichten verbunden sind. Ausgehend von einer Bestandsmessung nach dem international anerkannten Standardkostenmodell sollen diese Belastungen bis zum Jahr 2011 um 25% reduziert werden. Die Bundesregierung bekennt sich dabei klar zu dem Ziel einer Netto-Entlastung. Darüber hinaus soll künftig nicht mehr nur noch der Aufwand aus Informationspflichten, sondern der gesamte Aufwand für die Erfüllung staatlicher Pflichten bei Wirtschaft, Bürgern und Verwaltung betrachtet werden.

 

Das Zwischenziel zur Halbzeit wurde erreicht: die gemessenen Bürokratiekosten aus Informationspflichten der Wirtschaft von insgesamt rund 50 Mrd. € pro Jahr sind bereits um rund 6,7 Mrd. € pro Jahr gesunken. Der Umsetzungsplan der Bundesregierung sieht für das Jahr 2011 weitere Maßnahmen mit einem Volumen von 4,58 Mrd. Euro vor, so dass sich ein Gesamtabbau von 11,27 Mrd. Euro bzw. 22,6% ergäbe. Dabei entfallen allerdings ca. 4,1 Mrd. Euro allein auf die geplante Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich.

Nähere Informationen enthalten der Bericht der Bundesregierung 2010 zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus

Beratung und Kontrolle erfährt die Bundesregierung durch den Nationalen Normenkontrollrat. Dieses unabhängige Gremium kommentiert den Stand des Verfahrens in regelmäßigen Berichten und prüft die Bürokratiekostenmessung in Gesetzgebungsverfahren (sog. „Ex-Ante-Verfahren“).

Nähere Informationen enthalten die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Jahresbericht der Bundesregierung sowie der Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates.

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates wurden die Prüfkompetenzen des Gremiums erweitert auf

  • alle Folgen eines Regelungsvorschlags inklusive des Erfüllungsaufwands,
  • Gesetzesvorlagen des Bundesrates und
  • Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages auf Fraktionsantrag.


Das "Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union" der Europäischen Kommission war ursprünglich auf 42 ausgewählte Rechtsakte beschränkt und ist im Jahr 2009 auf insgesamt 72 Rechtsakte ausgeweitet worden. Insoweit ist die Bestandsmessung nach dem sog. Standardkostenmodell mittlerweile abgeschlossen. Die zu Beginn der Gesetzgebungsperiode im Jahr 2005 durch diese Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungslasten lassen sich insgesamt mit etwa 123,8 Mrd. € beziffern. Zur Verringerung dieser Lasten wurden Maßnahmen mit einem Einsparungspotenzial von insgesamt ca. 40 Mrd. € vorgeschlagen (d.h. 33%). Bisher wurden jedoch erst Maßnahmen mit einem Volumen von ca. 7,6 Mrd. € (d.h. 6%) von Rat und Europäischem Parlament angenommen.

Im Herbst 2010 hat die Europäische Kommission nun folgende neue Schwerpunkte für eine „intelligente Regulierung“ definiert:

  1. Die Kommission wird den gesamten politischen Willensbildungsprozess von der Ausarbeitung über die Umsetzung bis hin zur Überarbeitung von Rechtsvorschriften in das Folgenabschätzungsverfahren einbeziehen. Insbesondere ruft die Kommission Parlament und Rat auf, ihrerseits bei substanziellen Änderungen an Kommissionsvorschlägen verstärkt Folgenabschätzungen vorzunehmen.
  2. Intelligente Regulierung sei eine gemeinsame Aufgabe aller am politischen Willensbildungsprozess der EU beteiligten Akteure (Europäisches Parlament, Rat, Mitgliedstaaten und andere Beteiligte).
  3. Die Stimme der Bürger und Interessenvertreter soll gestärkt werden. Daher werden die öffentlichen Konsultationen, die jedem Gesetzgebungsvorschlag vorausgehen, ab 2012 von acht auf zwölf Wochen ausgedehnt. Ferner wird die Kommission ihre Konsultationspolitik überprüfen und mittels Ablaufplänen und Ex-post-Bewertungs-Arbeitsplänen für mehr Berechenbarkeit bei ihrer Gesetzgebungstätigkeit sorgen, damit sich Bürger und Interessenträger schon viel früher einbringen können.


Das Mandat der von Edmund Stoiber geleiteten Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger wurde bis Ende 2012 verlängert.

Nähere Informationen enthält die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2010  sowie der Bericht der Kommission zu den Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation und der Bericht des Europäischen Rechnungshofes vom 28. September 2010 (Sonderbericht Nr. 3/2010).


Stellungnahmen und Initiativen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA)

Stellungnahme des European Banking Industry Committee (EBIC) vom 14. Juli 2010 im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu „Smart regulation“; vgl. hierzu Antwortschreiben der Kommission vom 9. September 2010
Stellungnahme - englisch  
Antwortschreiben - englisch 

 

Juni 2010: Spitzenverbände der Wirtschaft und Kreditwirtschaft (BDA, BDI, DIHK, ZDH und ZKA) legen zwölf gemeinsame Vorschläge zum Bürokratieabbau vor.
Vorschläge 

Stellungnahme der Spitzenverbände der Wirtschaft zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 vom 26. April 2010 mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
Stellungnahme

 

Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso vom 7. Dezember 2009
Schreiben – deutsch
Schreiben – englisch

Juni 2009: Teilnahme an der Konferenz zur Verringerung der Verwaltungslasten in Europa im Bundeskanzleramt

Mai 2009: Workshop im Bundesministerium der Finanzen zur Realisierbarkeit branchenspezifischer Vereinfachungsvorschläge für den Bereich der Finanzmarktpolitik

Kommentierung des Jahresberichts der Bundesregierung 2008 zum Stand des Bürokratieabbaus durch Pressemitteilung vom 10. Dezember 2008
Presseinformation – deutsch

Dezember 2008: Teilnahme am Wettbewerb Bürokratieabbau der hochrangigen Expertengruppe zum Bürokratieabbau unter Leitung von Dr. Edmund Stoiber mittels des ZKA-Konzepts des „Elektronischen Siegels“
ZKA-Konzept - deutsch

Stellungnahme zum Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz, vom 20. November 2008
Stellungnahme 

Stellungnahme zum Steuerbürokratieabbaugesetz, vom 2. Oktober 2008
Stellungnahme

Zentraler Kreditausschuss


Weiterführende Beiträge
 

01.06.2010 | Zeitschrift die bank
Banken als Erfüllungsgehilfen des Staates

01.05.2010 | Zeitschrift die bank
Die nächste Etappe


22.10.2008 | Zeitschrift die bank
Bürokratieabbau: Bundesregierung muss Kurs halten

02.10.2008 | Verbände
Stellungnahme zum Steuerbürokratieabbaugesetz

26.09.2008 | Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH
Bericht ''Hand- und Spanndienste''

26.09.2008 | Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH
Bericht ''Bürokratieverursachende Normen''

02.10.2008 | Statement Prof. Dr. Weber
Lasten der Wirtschaft am Beispiel der Hand- und Spanndienste

01.02.2007 | Zeitschrift die bank
Gutachten enthüllt Bürokratiekosten: Die Last wird sichtbar

01.02.2007 | Zeitschrift die bank
Bürokratieabbau und bessere Regulierung: Die Weichen sind gestellt

01.12.2006 | Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH
Bericht ''Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft''
 

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