Bürokratieabbau

Das Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" wurde im Jahr 2006 von der Großen Koalition ins Leben gerufen. Grundidee ist eine Versachlichung der Diskussion um Bürokratieabbau durch die Messung von Kosten, die mit der Erfüllung von Informationspflichten verbunden sind. Ausgehend von einer Bestandsmessung nach dem international anerkannten Standardkostenmodell sollen diese Belastungen bis zum Jahr 2011 um 25% reduziert werden. Das Zwischenziel zur Halbzeit wurde erreicht: die gemessenen Bürokratiekosten aus Informationspflichten der Wirtschaft von insgesamt 47,6 Mrd. € pro Jahr sind bereits um rund 6,6 Mrd. € pro Jahr gesunken.

Die neue Bundesregierung will das Programm nicht nur konsequent weiterführen, sondern erheblich ausweiten. Sie bekennt sich klar zu dem Ziel einer Netto-Entlastung. Insbesondere soll künftig nicht mehr nur noch der Aufwand aus Informationspflichten, sondern der gesamte Aufwand für die Erfüllung staatlicher Pflichten bei Wirtschaft, Bürgern und Verwaltung betrachtet werden.

Nähere Informationen enthalten der Bericht der Bundesregierung 2009 zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus vom 16. Dezember 2009 sowie der Kabinettsbeschluss vom 27. Januar 2010.

Beratung und Kontrolle erfährt die Bundesregierung durch den Nationalen Normenkontrollrat. Dieses unabhängige Gremium kommentiert den Stand des Verfahrens in regelmäßigen Berichten und prüft die Bürokratiekostenmessung in Gesetzgebungsverfahren (sog. „Ex-Ante-Verfahren“). Die neue Bundesregierung will das Mandat des Normenkontrollrates erweitern.

Nähere Informationen enthalten die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Jahresbericht der Bundesregierung 2009 sowie der Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates vom 2. Juli 2009.


Auch die neue Europäische Kommission will der besseren Rechtsetzung und der damit verbundenen Verringerung von Verwaltungslasten eine besonders hohe Priorität einräumen. Das "Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union" war ursprünglich auf 42 ausgewählte Rechtsakte beschränkt und ist im Jahr 2009 auf insgesamt 72 Rechtsakte ausgeweitet worden. Insoweit ist die Bestandsmessung nach dem sog. Standardkostenmodell mittlerweile abgeschlossen. Die zu Beginn der Gesetzgebungsperiode im Jahr 2005 durch diese Rechtsvorschriften verursachten Verwaltungslasten lassen sich insgesamt mit etwa 123,8 Mrd. € beziffern. Zur Verringerung dieser Lasten wurden Maßnahmen mit einem Einsparungspotenzial von insgesamt ca. 40 Mrd. € vorgeschlagen (d.h. 33%). Bisher wurden jedoch erst Maßnahmen mit einem Volumen von ca. 7,6 Mrd. € (d.h. 6%) von Rat und Europäischem Parlament angenommen.

Nähere Informationen enthält die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 22. Oktober 2009.
Mitteilung der Kommission


Stellungnahmen und Initiativen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA)

Juni 2010: Spitzenverbände der Wirtschaft und Kreditwirtschaft (BDA, BDI, DIHK, ZDH und ZKA) legen zwölf gemeinsame Vorschläge zum Bürokratieabbau vor.
Vorschläge 

Stellungnahme der Spitzenverbände der Wirtschaft zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 vom 26. April 2010 mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Steuerrecht
Stellungnahme

 

Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso vom 7. Dezember 2009
Schreiben – deutsch
Schreiben – englisch

Juni 2009: Teilnahme an der Konferenz zur Verringerung der Verwaltungslasten in Europa im Bundeskanzleramt

Mai 2009: Workshop im Bundesministerium der Finanzen zur Realisierbarkeit branchenspezifischer Vereinfachungsvorschläge für den Bereich der Finanzmarktpolitik

Kommentierung des Jahresberichts der Bundesregierung 2008 zum Stand des Bürokratieabbaus durch Pressemitteilung vom 10. Dezember 2008
Presseinformation – deutsch

Dezember 2008: Teilnahme am Wettbewerb Bürokratieabbau der hochrangigen Expertengruppe zum Bürokratieabbau unter Leitung von Dr. Edmund Stoiber mittels des ZKA-Konzepts des „Elektronischen Siegels“
ZKA-Konzept - deutsch

Stellungnahme zum Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz, vom 20. November 2008
Stellungnahme 

Stellungnahme zum Steuerbürokratieabbaugesetz, vom 2. Oktober 2008
Stellungnahme

Zentraler Kreditausschuss


Weiterführende Beiträge
 

01.06.2010 | Zeitschrift die bank
Banken als Erfüllungsgehilfen des Staates

01.05.2010 | Zeitschrift die bank
Die nächste Etappe


22.10.2008 | Zeitschrift die bank
Bürokratieabbau: Bundesregierung muss Kurs halten

02.10.2008 | Verbände
Stellungnahme zum Steuerbürokratieabbaugesetz

26.09.2008 | Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH
Bericht ''Hand- und Spanndienste''

26.09.2008 | Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH
Bericht ''Bürokratieverursachende Normen''

02.10.2008 | Statement Prof. Dr. Weber
Lasten der Wirtschaft am Beispiel der Hand- und Spanndienste

01.02.2007 | Zeitschrift die bank
Gutachten enthüllt Bürokratiekosten: Die Last wird sichtbar

01.02.2007 | Zeitschrift die bank
Bürokratieabbau und bessere Regulierung: Die Weichen sind gestellt

01.12.2006 | Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH
Bericht ''Bürokratiekosten in der Kreditwirtschaft''


Publikationen

Besser regulieren - den Finanzstandort stärken
Das Thema "Reformen in Deutschland" ist facettenreich. Deutschland braucht viele Reformen. Dringend erforderlich ist auch eine Reform der Bürokratie.

Einen Überblick über die Inanspruchnahme der Banken für staatliche Zwecke, die Erfahrungen anderer Länder bei der Vermeidung von Bürokratie und Überregulierung sowie Überlegungen für eine bessere Regulierung in Deutschland gibt die vom Bankenverband im Januar 2006 veröffentlichte Broschüre "Besser regulieren - den Finanzstandort stärken".
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