Stiften bringt Gewinn
9. August 2011 - Immer mehr Bürger engagieren sich für gemeinnützige Zwecke: Sie spenden und gründen Stiftungen. Das ist umso wichtiger, je mehr die steigende Staatsverschuldung den Spielraum staatlichen Handelns einengt. Über 18.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es inzwischen nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen in Deutschland. Davon die meisten in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Und jedes Jahr werden es mehr.
Die meisten Stiftungen werden von natürlichen Personen gegründet. Damit lässt sich über den Tod hinaus Gutes tun, denn eine Stiftung ist „auf Ewig“ angelegt. Damit sie ihren Zweck dauerhaft verwirklichen kann, muss eine Stiftung über ausreichendes Vermögen verfügen. Wie hoch dies ist, hängt vom Stiftungszweck ab. Nach deutschem Recht dürfen grundsätzlich nur die Erträge aus dem Vermögen für den Stiftungszweck verwendet werden. Das Vermögen selbst ist in seinem Wert zu erhalten.
Wichtig zu wissen: Wer eine Stiftung gründet oder einer bestehenden Stiftung spendet, kann diese Zuwendungen steuerlich geltend machen. So können Spenden an gemeinnützige Stiftungen nach § 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wird diese Grenze überschritten, ist eine Berücksichtigung in den folgenden Jahren möglich. Darüber hinaus können Zustiftungen, das heißt Spenden in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen, im Jahr der Zuwendung und den folgenden neun Jahren bis zu einem Höchstbetrag von eine Million Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Stiften bringt also Gewinn im doppelten Sinne: Neben ideellen Werten gibt es auch handfeste steuerliche Vorteile.
