Stichtag 1. Januar 2012: Was Bankkunden zum Jahreswechsel beachten sollten
13. Dezember 2011 - Zum Jahreswechsel müssen sich die Verbraucher wieder auf Änderungen einstellen. Das gilt auch für Bankkunden.
So kann Pfändungsschutz ab 1. Januar 2012 nicht mehr auf dem gewöhnlichen Bankkonto, sondern nur noch auf einem speziellen Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Anspruch genommen werden. Wem die Pfändung droht oder wem bereits gepfändet wird, der sollte noch vor Jahresende sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das kann jeder Bankkunde mit seinem Einzelkonto tun. Bei Gemeinschaftskonten ist eine Umwandlung nicht möglich.
Wer eine Immobilie erwirbt, muss in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2012 und in Rheinland-Pfalz ab 1. März 2012 mit einer auf fünf Prozent erhöhten Grunderwerbsteuer rechnen. Wird der Kaufvertrag rechtzeitig vor der Steuererhöhung unterschrieben, bleibt es dagegen bei dem bisherigen Steuersatz von 3,5 Prozent.
Die Auszahlung von Riester-Renten kann nach aktuellem Recht frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Wer einen neuen Riester-Vertrag nach dem Jahresende 2011 abschließt, muss dagegen zwei Jahre länger warten. Denn eine Auszahlung ist dann erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Das gleiche gilt für Basisrenten (Rüruprenten).
Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem anstehenden Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Bei einem Auftrag ist womöglich noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.
