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Investmentfonds sind konkurssicher

5. Oktober 2011 - Etwa 700 Mrd € haben deutsche Sparer in Investmentfonds angelegt. Im Schnitt jeder Bundesbürger rund 8.500 €. Sie sind beliebt, weil so auch mit kleineren Summen breit gestreut in verschiedene Anlageformen wie Aktien, Immobilien und Anleihen (auch als Renten bezeichnet) investiert werden kann.

Doch was geschieht, wenn die Investmentgesellschaft oder die Depotbank Konkurs anmelden muss? Das sollte Bankkunden kein Kopfzerbrechen bereiten. Denn Investmentfonds gelten als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet: Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten. Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Sie kann den Investmentfonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen – oder ihn mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an eine andere Kapitalanlagegesellschaft übertragen. Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. In jedem Fall kann der Anleger weiterhin über seine Fondsanteile verfügen.

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