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Finanzamt an Kursverlusten beteiligen

6. September 2011 - Die Börsentalfahrt hat zu herben Kursverlusten bei vielen Wertpapieren geführt. Glück im Unglück: Anleger können seit Einführung der Abgeltungsteuer Anfang 2009 den Staat besser an Verlusten beteiligen. Denn bei Wertpapieren, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, können realisierte Kursverluste grundsätzlich mit realisierten Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften und auch mit Zinseinnahmen und Dividenden verrechnet werden. Das mindert die Steuerlast.

Eine Einschränkung gibt es allerdings für Aktionäre: Veräußerungsverluste aus Aktien, die nach 2008 gekauft wurden, können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Anleger die Papiere hält. Die frühere Spekulationsfrist von 12 Monaten gilt nur noch für Aktien, die vor 2009 erworben wurden. Wer also nach 2008 erworbene Aktien mit Verlust verkauft, kann dementsprechend den Fiskus an seinen Verlusten beteiligen.

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