Welche Lehren aus der Krise sind gezogen?
15. März 2010 - Bitte beachten: Es gilt stets das gesprochene Wort.
Andreas Schmitz
Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, Berlin, und Sprecher des Vorstands, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Meine Damen und Herren,
rund 1.000 Tage nach Bekanntwerden der massiven Schieflage der IKB im Juli 2007, als die Finanzmarktkrise Deutschland erreichte, heißt es landauf, landab an die Adresse der Banken, aber auch der Politik: 1.000 Tage – und nichts ist passiert.
Diesem Vorwurf stellen wir uns, hier und heute. Ich möchte dazu in einem ersten Teil darlegen, was seit Ausbruch der Finanzkrise tatsächlich passiert ist – was sich in den Banken geändert hat und was am Regelwerk für Banken. In einem zweiten Teil will ich ansprechen, welche Baustellen noch offen sind, was also noch passieren muss, wo wir noch an guten Lösungen arbeiten müssen. Ich fasse mich jeweils so kurz wie möglich, damit wir anschließend noch genug Zeit für Ihre Fragen haben.
I.
Was also ist bis heute passiert? Welche Lehren aus der Krise sind gezogen?
Punkt 1: Eigenkapital und Risiken. Banken haben ihr Eigenkapital aufgestockt, lange bevor hier neue Regeln greifen. Die Banken bauen Risiken ab und setzen höhere Standards im Risikomanagement – zum Beispiel haben die für Risikopolitik verantwortlichen Chief Risk Officer heute mehr Gewicht in den Banken als früher.
Banken arbeiten am Deleveraging, verbessern ihre Liquiditätssteuerung, refinanzieren sich langfristiger, reduzieren den Eigenhandel und das Interbanken-Geschäft.
Zum Jahresbeginn 2011, so beschlossen, werden in der EU neue Regeln für das Handelsbuch in Kraft treten – ein Beispiel für gute und effektive Regulierung. Sie berücksichtigen neue Risikokategorien, die auf den Kapitalmärkten wichtiger geworden sind und konsequenterweise mit zusätzlichen Eigenmitteln unterlegt werden müssen. Die neuen Vorgaben führen dazu, dass direkt am Risiko angesetzt wird, das eine Bank eingeht. Den Risikoappetit der Bank wird das zügeln.
Punkt 2: Vergütung und Boni. Die Frage der Bonuszahlungen wird im Wesentlichen dort relevant, wo Banken im Kapitalmarktgeschäft tätig sind. Der Großteil der 160.000 Mitarbeiter unserer Mitgliedsinstitute ist von diesem Thema gar nicht betroffen. Unabhängig davon richten die Banken ihre Vergütungssysteme so aus, dass zukünftig insbesondere der langfristige, nachhaltige Erfolg belohnt und Misserfolg sanktioniert wird. Hierfür stehen die großen Institute mit einer Selbstverpflichtung gerade, schon rückwirkend für 2009 – generell und verpflichtend geregelt ist dies nun durch ein Rundschreiben der BaFin. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zudem vor, dass die Aufsicht, wenn erforderlich, tief in die Vergütungssysteme der Banken eingreifen darf.
Punkt 3: Verbraucher- und Anlegerschutz. Der Bankenverband hat Leitlinien zum Anlegerschutz definiert und damit Standards für die Beratung privater Kunden bei der Geldanlage gesetzt, etwa mit Blick auf die Geschäftsorganisation. Vor knapp drei Wochen haben wir dann einen zweiten Baustein ergänzt, nämlich einen Standard für die Produktaufklärung durch prägnante, kurz gefasste Informationsblätter.
Sie sind so gefasst, dass sie den Anforderungen des Verbraucherschutzministeriums und der EU-Kommission Rechnung tragen.
Außerdem entwickeln wir Vorschläge, wie wir bislang ungeregelte Finanzinstrumente und Vertriebskanäle – den Grauen Kapitalmarkt – sauber in den Griff bekommen. Ein Ziel übrigens, das auch die Bundesregierung verfolgt.
Punkt 4: Kreditvergabe. Wir Banken geben Kredite nach Kräften in dem Maß, wie es bei vertretbaren Risiken und angemessenen Konditionen möglich ist. Wir haben die Bundesregierung unterstützt, den Kreditmediator ins Leben zu rufen, und genauso konstruktiv arbeiten wir nun mit Herrn Metternich zusammen. Bislang ist die so gefürchtete Kreditklemme ausgeblieben. Einerseits weil die Institute ihr Kreditvolumen erhöht haben, andererseits weil die Nachfrage nach Krediten aufgrund der konjunkturellen Entwicklung spürbar nachgelassen hat.
Trotzdem hat die deutsche Wirtschaft zum Teil erhebliche Finanzierungsprobleme. Diese könnten sich noch verschärfen, wenn die Bilanzen der Unternehmen jetzt nach und nach auf den Tisch kommen und das Krisenjahr 2009 widerspiegeln – mit entsprechenden Konsequenzen für die Ratings, die Bonität der Kreditnehmer und die Kapitalanforderungen an die Banken.
Damit die Banken nicht ausgerechnet dann nur unzureichend Kredite vergeben können, wenn der Aufschwung einsetzt und finanziert werden will, muss der Markt für Verbriefungen wiederbelebt werden. Aber so, dass die schlimmen Auswüchse, die es hier vor der Krise und als ein Auslöser der Krise gegeben hat, sich auf keinen Fall wiederholen. Deshalb hat der Bankenverband einen Premium-Standard mit hohen Anforderungen an die Qualität und Transparenz der Verbriefungen entwickelt, der nun zusammen mit der TSI konkret umgesetzt wird.
Punkt 5: Bankenaufsicht. Die Aufsicht hat mit der Internationalisierung der Märkte nicht Schritt gehalten, und makroprudenzielle Risiken wurden übersehen oder unterschätzt. Auf dem Weg zu einer europäischen Bankenaufsicht kommen wir mit dem, was die EU-Kommission vorgeschlagen hat, einen wichtigen Schritt voran. Drei neue Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungsunternehmen und die Finanzmärkte sollen geschaffen und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Hinzu treten wird ein European Systemic Risk Board mit der Aufgabe, sich um die Systemstabilität der Finanzmärkte zu kümmern.
Sie sehen, das alles ist keine Theorie. Jeder Banker weiß, dass die Finanzmarktkrise eine Zäsur für das Bankgeschäft ist und sein muss.
II.
Damit, meine Damen und Herren, zum zweiten Teil und der Frage: Was muss noch passieren? Auch dies wieder, so kurz und knapp wie möglich. Zum Teil sind es dieselben Stichworte wie eben. Denn auf wichtigen Feldern ist schon einiges, aber eben noch nicht alles Nötige auf dem Weg.
Das gilt etwa für meinen Punkt 1: Eigenkapital. Wir brauchen mehr Eigenkapital im Bankensystem, aber nicht pauschal, sondern dort, wo sich in der Krise Schwachstellen gezeigt haben, wo Risiken zu niedrig bewertet wurden. Differenziert zu betrachten wäre eine Leverage Ratio, also die Quote zwischen Bilanzsumme und Eigenkapital. Sie alleine zum Maßstab für das nötige Eigenkapital einer Bank zu machen, greift zu kurz. Es muss eine Unterscheidung zwischen risikoarmen und risikoreichen Geschäften gemacht werden. Das wäre ein Beitrag zu mehr Stabilität des Finanzsystems. Sinnvoll ist eine Leverage Ratio allemal als Frühindikator für Fehlentwicklungen, also in der Säule 2 von Basel.
Noch offen ist auch das Thema Stille Einlagen. Sie müssen – und zwar unabhängig von der Rechtsform des Kreditinstituts – auch weiterhin zum harten Kernkapital zählen, weil viele deutsche Banken keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt haben und auf diese Form der Finanzierung angewiesen sind und bleiben. Hier sind, ich sage es klipp und klar, berechtigte deutsche Interessen durchzusetzen.
Schließlich müssen Banken, wollen wir die Konjunktur nicht abwürgen, sich auf die neuen Kapitalanforderungen einstellen können – wir brauchen also angemessene Übergangsfristen.
Punkt 2: Neue Regulierung. Kein Markt, kein Finanzmarktakteur, kein Produkt ohne angemessene Regulierung und hinreichende Aufsicht – diese Leitlinie der G20 war und bleibt richtig. Alles, was der Gesetzgeber ändert, sollte jedoch gründlich durchdacht, ja, durchgerechnet sein, muss auf Wechsel- und Nebenwirkungen geprüft sein.
Außerdem wollen wir zu international verbindlichen Regeln kommen – ein schwieriges, leider auch zeitraubendes Unterfangen, aber doch der Königsweg, weil er den Wettbewerb nicht verzerrt und die beste Voraussetzung für wirksame, effektive Regulierung ist.
Doch wir wissen auch, dass es wohl unrealistisch wäre zu glauben, sie ließe sich für alle einheitlich umsetzen, also in Gesetzesform gießen. Mit den Plänen von Präsident Obama zur Bankenregulierung ist die US-Regierung vorgeprescht. Wir müssen die Vorschläge im Einzelnen prüfen. Es wäre falsch, den USA blind zu folgen und ihre Pläne eins zu eins zu kopieren – ganz abgesehen davon, dass es bislang eben nur Pläne sind.
Kurzum: Wir müssen auf die Details, das Zusammenwirken und das Timing regulatorischer Maßnahmen achten. Die Auswirkungsstudie über die neuen Kapitalvorschriften, an der der Baseler Ausschuss arbeitet, wird hier wichtige Aufschlüsse geben – bevor sie auf dem Tisch liegt, sollte nichts festgezurrt werden.
Punkt 3: Bankenaufsicht: Das, was in puncto europäische Aufsicht derzeit vereinbart ist, reicht noch nicht. Auf längere Sicht muss – ein Petitum des Bankenverbandes seit zehn Jahren – die Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Institute EU-weit gebündelt werden. Das heißt, dass in gewissem Umfang nationale Kompetenzen abgegeben werden müssen – daran wird letztlich kein Weg vorbeiführen. Dies setzt allerdings ein effektives Krisenmanagement auf EU-Ebene und auch Absprachen zum Burden Sharing voraus.
Auch in der deutschen Aufsicht sind strukturelle Fortschritte willkommen. Eine Integration der BaFin in die Bundesbank bringt Vorteile und wird vom Bankenverband grundsätzlich befürwortet. Einige offene Fragen müssen aber noch gelöst werden. Die Stichworte sind Unabhängigkeit der Notenbank, politische Kontrolle der Aufsicht, Finanzierung, Besetzung des Vorstandes. Viel wichtiger, als Strukturen zu ändern, ist aber, dass die Aufsicht qualitativ besser wird. Nötig ist eine prinzipienbasierte, leistungsfähige Aufsicht durch hoch qualifizierte und entsprechend bezahlte Mitarbeiter. Die privaten Banken sind bereit, die Kosten dafür zu tragen und die Aufsicht auch bei der Ausbildung der Mitarbeiter zu unterstützen.
Punkt 4: Sanierung und Abwicklung systemrelevanter Institute. Für die privaten Banken steht außer Frage: Auch große oder stark vernetzte Banken müssen aus dem Markt ausscheiden können. „Too big to fail“ oder „too connected to fail“ darf es in Zukunft genauso wenig geben wie Kettenreaktionen, sprich: zerstörerische Dominoeffekte an den Finanzmärkten.
Der Bankenverband hat Eckpunkte für einen Rechtsrahmen entworfen, der ein frühzeitiges Eingreifen erlaubt, wenn sich die Schieflage einer Bank andeutet. Denn je schneller systemische Risiken erkannt und je wirksamer sie kontrolliert werden, desto geringer der Schaden für das Finanzsystem und die Volkswirtschaft.
So oder so müssen die Eigentümer an erster Stelle die aufgelaufenen Verluste tragen – Marktschonung ist das Ziel, nicht Eigentümerschonung. Und, auch hier wiederhole ich mich, dies ist bis auf weiteres nur national zu lösen, muss aber international hinreichend abgestimmt sein.
Punkt 5: Beteiligung der Banken an den Kosten der Krise. Die Finanzwirtschaft unternimmt bereits weitreichende Anstrengungen, um das System zu stabilisieren und eine Wiederholung der Finanzkrise zu vermeiden. Die Banken sind in diesem Zusammenhang bereit, eine sinnvolle Investition in die Zukunft zu leisten. Dieser finanzielle Beitrag darf die Banken aber nicht daran hindern, das dringend notwendige Eigenkapital aufzubauen. Wir stehen hierbei zu unserer Verantwortung, obwohl die Krise zahlreiche Ursachen hatte, von denen nicht alle auf das Konto von Banken, schon gar nicht der deutschen Banken, gebucht werden können: weltweite Überliquidität, durch gezielte Wechselkurspolitik mit verursachte außenwirtschaftliche Ungleichgewichte, schlecht koordinierte Aufsicht, Regulierungslücken und manches mehr – ich muss das nicht wiederholen, es ist Ihnen bekannt. Aber noch einmal: Die Banken wollen ihren Beitrag leisten.
Deswegen unterstützen wir die Idee, einen staatlichen Stabilisierung- und Abwicklungsfonds zu errichten, der aus dem bisherigen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) hervorgehen könnte. Aus den Mitteln des neuen Fonds könnten Institute, die in Schieflage geraten sind, neu organisiert bzw. geordnet abgewickelt werden.
Wir sind für eine nationale Lösung, weil für eine europäische oder gar internationale Fondslösung weder die politischen noch die regulatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Stichworte EU-Krisenmanagement und Burden Sharing habe ich bereits erwähnt. Aber: Wenn wir international schon nicht im Gleichschritt marschieren können, sollten wir zumindest sicherstellen, dass wir nicht in völlig unterschiedliche Richtungen davoneilen – und deshalb sollte die deutsche nationale Lösung auf jeden Fall mit anderen Modellen, noch besser international, in Europa koordiniert sein – insbesondere mit Blick auf Schnittstellenprobleme.
Das heißt: Sollte es künftig zu einer grenzüberschreitenden Bankenkrise kommen, müssten die jeweils betroffenen nationalen Fonds zusammenarbeiten. Wie sie dies konkret tun sollen, das wäre vorab zu klären.
Zur Finanzierung des deutschen Stabilisierungsfonds sollten im Prinzip alle Unternehmen des Finanzsektors herangezogen werden. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt: Größe ist nur ein Kriterium bei der Frage, welches systemische Risiko von einem Institut ausgeht.
Seine Vernetzung im Markt, seine Substituierbarkeit und gemeinsame Risikoquellen etwa in Verbünden können weitere Faktoren sein. Daher müssen alle Finanzinstitute – auch kleinere und ihre Verbundgruppen – zur Finanzierung des Fonds beitragen und im Falle eines Falles, bei einer Systemkrise, Zugang zum Fonds haben.
Zugleich warne ich vor der Illusion, ein solcher Fonds wäre die Lösung aller Fragen. Wir müssen zum Beispiel klären, in welchem Verhältnis er zur Einlagen- und Institutssicherung steht, und wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass systemische Krisen realistischerweise auch künftig nicht ohne den Staat zu bewältigen sein werden – auch das ein Grund, staatliche Stellen in die „Governance“ des Fonds einzubeziehen.
Zu warnen ist auch vor anderen Vorschlägen, wie man die Banken zur Kasse bitten kann. Denn sie sind nur Scheinlösungen. Das gilt zum einen für eine Finanztransaktionssteuer. Sie würde – daraus wird ja auch kein Hehl gemacht – vor allem fiskalischen Zwecken dienen und fällt schon deshalb als Mittel der Krisenprävention aus. Und sie würde Anleger, Emittenten und Investoren belasten, nämlich Kredite verteuern und die Renditen schmälern.
Meine Damen und Herren,
uns allen ist klar: Bei allem was bereits erreicht und umgesetzt wurde – es gibt noch eine Menge zu tun. Doch mit neuen Regeln und Vorschriften allein ist es nicht getan. Unsere Branche ordnet sich in vielen Bereichen neu. Dies gilt für interne Abläufe ebenso wie für externe Regulierung. Wir sind uns der Verantwortung, die wir tragen, sehr wohl bewusst. Die privaten Banken und der Bankenverband, wir wollen auch künftig unseren Teil dazu beitragen, gute, nachhaltige Lösungen zu erzielen. Und so richtig es ist, hier nichts auf die lange Bank zu schieben, so richtig bleibt auch, dass Solidität vor Schnelligkeit gehen muss.
