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Die Deutsche Kreditwirtschaft zu der BaFin-Kritik zu den Produktinformationsblättern

5. Dezember 20011- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach einer Untersuchung die von den Kreditinstituten eingesetzten Produktinformationsblätter beanstandet.

Hierzu erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft: Die seit dem 1. Juli 2011 eingesetzten standardisierten Produktinformationsblätter leisten einen zusätzlichen Informationsbeitrag im Rahmen der Kundenberatung. Der Kunde wird auf zwei beziehungsweise drei Seiten in verständlicher Sprache über die mit einem Anlageprodukt verbundenen Chancen und Risiken aufgeklärt.

Die Ergebnisse der BaFin-Untersuchung betrachten wir differenziert: Durch den Standard der Deutschen Kreditwirtschaft wurde eine grundsätzlich einheitliche Struktur geschaffen, die die Vergleichbarkeit für den Anleger erleichtert. Verantwortlich für die weitere Gestaltung und den Inhalt der Informationsblätter sind die Institute. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Finanzinstrumente kann eine absolute Vergleichbarkeit der Produkte nicht erreicht werden. Für jedes Institut besteht die Herausforderung darin, eine Balance zwischen der Darstellung einer kurzen, verständlichen Produktinformation und einer rechtssicheren Formulierung zu finden. Abweichende Bewertungen über die Verständlichkeit der Formulierung sind diesbezüglich nicht überraschend, zumal die Untersuchung kurz nach Inkrafttreten der neuen Vorschrift erfolgte. Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die von der BaFin vorgetragenen Kritikpunkte prüfen. Von Vorteil ist, dass die BaFin mit der Veröffentlichung erstmals nähere Hinweise zur Auslegung der neuen gesetzlichen Vorschriften gibt. Auf diese werden sich die deutschen Kreditinstitute einstellen und ihre Praxis weiter verbessern.

 

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