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Vertrag von Lissabon: Ende gut - alles gut?

Der Vertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten, die beiden neuen europäischen Spitzenpositionen - das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik - sind besetzt und auch die neue Kommission wird demnächst ihre Arbeit aufnehmen. Nach jahrelanger Unsicherheit über das Schicksal des Reformvertrages besteht damit nun wieder die Perspektive einer voll handlungsfähigen Europäischen Union.

Die europäischen Mühlen mahlen mitunter langsam. Was vor gut zehn Jahren - noch während der Ratifikationsphase des Vorläufervertrages von Nizza - seinen Ausgang nahm, sich über den gescheiterten Europäischen Verfassungsvertrag fortsetzte und sich nicht zuletzt wegen eines ersten ablehnenden Votums der Iren zeitlich verzögerte, fand Anfang Dezember vergangenen Jahres nun seinen förmlichen Abschluss: Mit dem Vertrag von Lissabon ist ein reformiertes europäisches Regelwerk in Kraft getreten, das die Institutionen der inzwischen auf 27 Staaten erweiterten EU schlagkräftiger, die Entscheidungsverfahren effizienter und demokratischer sowie die europäische Politik insgesamt kohärenter machen soll. „Lissabon“ steht damit in einer Reihe mit den zeitlich weiter zurückliegenden Reformverträgen von Maastricht (1992), Amsterdam (1997) und Nizza (2001), die alle ein Hauptziel verfolgten: die europäische Staatengemeinschaft an die jeweils neuen Herausforderungen anzupassen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Osterweiterung von 2004 war noch einmal der Druck stark angewachsen, die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union durch institutionelle Verbesserungen, vor allem auch durch den Abbau von Vetomöglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten, zu erhöhen. Wesentliches Instrument hierfür stellt die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat der Union dar, wodurch das Erfordernis der Einstimmigkeit in der europäischen Rechtsetzung auf einige wenige Fälle beschränkt wird. Eine wichtige Neuerung des Vertrages ist der nunmehr hauptamtliche Präsident des Europäischen Rates, der durch dessen Mitglieder, die europäischen Staats- und Regierungschefs, für eine Amtszeit von jeweils zweieinhalb Jahren gewählt wird. Mit dem neuen Amt, das seit kurzem der ehemalige belgische Premierminister Herman van Rompuy bekleidet, soll die Arbeit des Europäischen Rates größere Kontinuität erhalten und ihm zugleich ein europäisches „Gesicht“ verliehen werden.

Das Europäische Parlament gehört zu denjenigen Institutionen, deren Kompetenzen durch den neuen Vertrag am stärksten ausgebaut werden. Es übt inzwischen gemeinsam mit dem Rat die Rechtsetzung der EU aus. Dabei ist das sogenannte Mitentscheidungsverfahren, das dem Rat und Parlament annähernd gleiche Rechte einräumt, nun zum „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ geworden, das bei den meisten Politikbereichen Anwendung findet. Insbesondere die Agrarpolitik und die justizielle Zusammenarbeit wurden neu in die Zuständigkeit des Parlaments überführt; die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik verbleibt allerdings nach wie vor weitgehend in der alleinigen Regelungskompetenz des Rates, der Entscheidungen auf diesem Gebiet auch weiterhin nur einstimmig fällen kann.

Neben der abermaligen Stärkung des Europäischen Parlaments wurden weitere Elemente eingeführt, die die demokratische Legitimation der Union erhöhen, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sicherstellen und den Schutz der Bürgerrechte verbessern sollen. So werden mit dem neuen Vertrag die Bestimmungen der Europäischen Grundrechtscharta in das Primärrecht der EU einbezogen und ihre Rechtsverbindlichkeit damit nochmals gestärkt. Auch sollen die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten künftig ein Eingriffsrecht haben: Wenn mindestens ein Drittel der Parlamente in den EU-Staaten der Ansicht sind, dass ein Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene nicht dem Subsidiaritätsprinzip entspricht, also Regelungen umfasst, die besser national oder regional getroffen werden sollten, dann ist die Kommission zu einer Überprüfung verpflichtet. Äußert sich gar mindestens die Hälfte der nationalen Parlamente kritisch, müssen Rat und Europäisches Parlament nochmals gemeinsam über die Fortsetzung der geplanten Gesetzesinitiative befinden.

Um die europäische Außen- und Sicherheitspolitik effizienter zu gestalten, wurde mit dem stark aufgewerteten Amt des „Hohen Beauftragten der EU für Außen- und Sicherheitspolitik“ eine Art europäischer Außenminister installiert. Die kürzlich für diese Aufgabe berufene Britin Baroness Catherine Ashton, gelernte Wirtschaftswissenschaftlerin, ehemaliges Mitglied des britischen Oberhauses und bislang für den Handel zuständiges Mitglied der EU-Kommission, wird in dieser Funktion nicht nur den Vorsitz des Außenministerrates innehaben, sondern auch als Außenkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission angehören. Die neue Doppelfunktion soll die Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stärken; Vorbereitung und Umsetzung der außen- und sicherheitspolitischen Ziele werden künftig zudem - ergänzend zu den nationalen Auswärtigen Diensten - durch einen noch aufzubauenden Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt.

Alle diese Veränderungen, und noch einige mehr, zielen darauf, die europäische Politik in die Lage zu versetzen, auf die anstehenden Probleme und Aufgaben adäquat reagieren zu können. An großen Herausforderungen herrscht indes auch kein Mangel: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat in fast allen Mitgliedsländern die staatlichen Ausgaben und damit die Verschuldung massiv nach oben getrieben, in einigen Ländern so stark, dass dies zeitweise zu Spekulationen über mögliche Staatsbankrotte und negative Auswirkungen auf die Europäische Währungsunion Anlass gab. Die Mitgliedstaaten zu strenger Haushaltsdisziplin anzuhalten sowie Geist und Buchstaben des Europäischen Stabilitätspaktes zu verteidigen, werden den zuständigen europäischen Institutionen auch künftig große Anstrengungen abverlangen.

In puncto internationale Wettbewerbsfähigkeit steht Europa vor nicht minder wichtigen Aufgaben. Bis zum Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates sollen die wesentlichen Elemente einer neuen Strategie „Europa 2020“ ausgearbeitet sein, die die „Lissabon-Strategie“ aus dem Jahre 2000 ablösen und langfristig die strategischen Ziele der EU auf diesem Feld bestimmen werden. Und natürlich wächst in einer immer enger zusammenrückenden Welt fast täglich der europäische Abstimmungsbedarf, sei es zur Klimapolitik, zur internationalen Finanzmarktstabilität oder wichtigen außen- und sicherheitspolitischen Fragen.

Eine Herausforderung der kommenden Jahre wird zudem darin liegen, wie die mehrfach - manche Kritiker meinen inzwischen bis zur Überdehnung - erweiterte Europäische Union mit den verbliebenen und künftig noch hinzu stoßenden Beitrittsaspiranten verfahren wird. In seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament gab der designierte Erweiterungskommissar, der Tscheche Stefan Füle, bereits zu erkennen, dass er eine moderate Erweiterungspolitik fortzusetzen gedenkt. Priorität hätten dabei die Beitritte der Länder des westlichen Balkans, aber auch die Fortführung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Schon allein dies lässt erahnen, dass auch die Diskussion über Weiterentwicklung und Zukunft der europäischen Strukturen noch keineswegs an ein Ende gekommen sein dürften.

Die europäische Integration sei mit einem Fahrrad vergleichbar, mit dem man ständig weiter fahren müsse, damit es nicht umfalle. So argumentierten schon vor Jahren die Befürworter eines immer engeren Zusammenschlusses der europäischen Staaten. Der Vergleich hinkt natürlich etwas. Ein Fahrrad ist nützlich, um von einem Ort zum einem anderen zu gelangen. Ist das Ziel erreicht, steigt man in aller Regel ab und stellt das Fahrrad zur Seite, bis es ein anderes Mal wieder gebraucht wird. So sollte das auch in Europa sein. In den nächsten Jahren wird es zunächst darum gehen müssen, das Erreichte zu konsolidieren und zu optimieren, vor allem aber auch darum, die europäische Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Der nun in Kraft getretene neue Vertrag bietet mit seinen Fortschritten die Chance und eine gute Grundlage dafür.

Infodienst Inter/esse