HTML drucken

Einlagensicherung der privaten Banken

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hinweis: Wenn sich beim Klick auf eine Frage kein neues Fenster öffnet, rufen Sie bitte die andere Version (ohne JavaScript) auf. Zudem bieten wir eine komplette Zusammenstellung aller Fragen und Antworten zum Ausdrucken. In der Standardvariante auf dieser Seite kann jede Antwort einzeln ausgedruckt werden.

Version ohne JavaScript


Wie kann ich erfahren, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört?

Was ist, wenn ich meine Bank nicht in dem Verzeichnis mitwirkender Institute finde?

Sind Einlagen bei Zweigniederlassungen im Ausland auch geschützt?

Welche Einlagen werden vom Einlagensicherungsfonds gesichert?

Werden auch Schuldscheindarlehen geschützt?

Werden auch Zertifikate geschützt, wenn die emittierende Bank in Insolvenz geht?

Werden auch Zinsansprüche entschädigt?

Welche Währungen schützt der Einlagensicherungsfonds?

Wird mein Depot (Aktien, Investmentfonds, Zertifikate etc.) ebenfalls vom Einlagensicherungsfonds geschützt?

Was ist die Sicherungsgrenze und wie ist sie zu verstehen?

Wie werden Gemeinschaftskonten behandelt?

Wie werden Anderkonten und Treuhandkonten behandelt?

Wie werden Konten von BGB-Gesellschaften (GbR) behandelt?

Kann sich die Sicherungsgrenze einer Bank ändern?

Muss mir die Bank eine etwaige Änderung der Sicherungsgrenze mitteilen?

Was passiert, wenn eine Bank aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheidet?

Warum muss ich bei der Abfrage einer Sicherungsgrenze meinen Namen und meine Adresse angeben?

Gibt es eine Gesamtliste der am Einlagensicherungsfonds beteiligten Banken?

In welchem Verhältnis steht der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes zu der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH?

In welchem Verhältnis steht der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes zu ausländischen Sicherungseinrichtungen?

Wie belastbar ist der Einlagensicherungsfonds?

Wie arbeitet der Einlagensicherungsfonds?

Warum besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung?

Was ist ein Moratorium?

Wann tritt der Entschädigungsfall ein?