Aufgaben
Der Bundesverband deutscher Banken, der die Interessen der privaten Banken vertritt, wurde im Jahre 1951 in Köln gegründet. Er blickt auf die Tradition des von 1901 bis 1945 bestehenden Centralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes zurück. Im März 1999 hat er seinen Sitz von Köln nach Berlin verlegt. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. Die dem Verband angeschlossenen Institute stehen miteinander in intensivem Wettbewerb. Die Bandbreite reicht von großen bis kleinen, von weltweit operierenden bis regionalen, von universell tätigen bis auf einzelne Geschäftsbereiche spezialisierte Banken. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung des Bankenverbandes.
Information der Mitglieder
Der Bankenverband unterrichtet seine Mitglieder über aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen, von denen die Kreditwirtschaft betroffen ist. Diese Aufgabe gewinnt aufgrund der wachsenden Zahl von europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie Verordnungen ständig an Bedeutung.
Ansprechpartner der Politik
Ansprechpartner für Parlament, Ministerien und Behörden in allen kreditwirtschaftlichen Fragestellungen zu sein ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Verbandsarbeit. Politiker und Beamte greifen für die sachgerechte Beurteilung kreditwirtschaftlicher Fragen regelmäßig auf das Expertenwissen des Bankenverbandes zurück.
Zusammenarbeit mit Verbänden
Die Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Verbänden spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Hier werden Fragen von gemeinsamem Interesse erörtert, Lösungen erarbeitet und in den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozess eingebracht.
So behandelt Die Deutsche Kreditwirtschaft, in dem die fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände vertreten sind, wichtige verbandsübergreifende Themen, in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen. Dazu gehört insbesondere das Aufsichts-, Wertpapier- und Steuerrecht. Zudem erarbeitet Die Deutsche Kreditwirtschaft standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr einschließlich der Kartenzahlungssysteme. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss und führt dessen Arbeit fort.
Zur Unterstützung des europäischen Einigungsprozesses und zur Wahrung ihrer Interessen in Brüssel haben sich die nationalen Verbände der privaten Banken in der European Banking Federation zusammengeschlossen.
Anstehende Entscheidungen der Europäischen Kommission werden hier bereits im Vorfeld auf Verbandsebene erörtert, um die Auffassung der Banken dann den zuständigen europäischen Institutionen zur Kenntnis zu bringen.
Brüsseler Büro
Seit 2004 ist der Bankenverband durch eine Repräsentanz in Brüssel vertreten. Damit trägt er der hohen Intensität und Geschwindigkeit Rechnung, mit der bank- und finanzmarktbezogene Regulierungsvorhaben der Europäischen Union zur Integration der europäischen Finanzdienstleistungsmärkte behandelt werden. Das Brüsseler Büro dient dem Bankenverband zur schnellen und effizienten Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen.
Information der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben und Tätigkeiten der privaten Banken bildet einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Bankenverbandes. Es gilt, Informationslücken zu schließen, Missverständnisse auszuräumen und den vertrauensvollen Umgang miteinander zu fördern. Gerade die Banken mit ihren hochspezialisierten Finanzdienstleistungen sind von Fehleinschätzungen besonders betroffen.
Der Bankenverband ist Ansprechpartner in allen bankspezifischen Fragen. Dafür veröffentlicht er Presse- und Informationsdienste sowie Publikationen, in denen er aktuelle Nachrichten aus der Finanzwelt liefert und zu bank- und wirtschaftspolitischen Themen Stellung bezieht. Hinzu kommen Leserfragestunden in vielen Zeitungen und Zeitschriften sowie regelmäßige Verbrauchertipps. Speziell für Schüler und Lehrer gibt es zudem umfangreiches Material, mit dem ein Beitrag zur Intensivierung des Wirtschaftskundeunterrichts und zur Unterstützung der Lehrer geleistet wird. Um die Verantwortung der privaten Banken in der Gesellschaft zu verdeutlichen, stellt der Bankenverband schließlich in regelmäßigen Foren auch gesellschaftspolitische Themen zur Diskussion.
Ombudsverfahren
Als erster Verband der Kreditwirtschaft hat der Bankenverband einen unabhängigen Schlichter berufen. Er geht den Beschwerden von Privatkunden nach und versucht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden. Vorteil für den Kunden: Das Verfahren ist für ihn kostenlos. Jeder Privatkunde einer privaten Bank kann sich mit einem formlosen Schreiben an die Kundenbeschwerdestelle richten:
Anschrift der Beschwerdestelle
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Einlagensicherung
Der Bundesverband deutscher Banken ist Träger des Einlagensicherungsfonds , der den Kunden der angeschlossenen privaten Banken einen praktisch vollen Einlagenschutz bietet. Der Einlagensicherungsfonds trägt – als freiwillige Sicherungseinrichtung – wesentlich zur Stabilität des deutschen Finanzsektors bei und ist, was den Sicherungsumfang angeht, im Vergleich mit dem Ausland ohne Beispiel.
Darüber hinaus nimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, eine Tochter des Bankenverbandes, die Aufgaben einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung wahr.
